Aktualisierung Strahlenschutz
inkl. Prüfung
Nach § 48 Strahlenschutzverordnung muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
19.09.2023 - 19.09.2023 (1 Tage) | |
23.30.40.002 | |
400,00 € (zzgl. USt.) |