Aktualisierung Strahlenschutz
inkl. Prüfung
Nach § 48 Strahlenschutzverordnung muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
05/17/2024 - 05/17/2024 (1 days) | |
30/24/1940.006 | |
440,00 € (zzgl. USt.) |