Aktualisierung Strahlenschutz

inkl. Prüfung


Nach § 48 Strahlenschutzverordnung muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen. 



12/02/2024 - 12/02/2024 (1 days)
30/24/1940.010
440,00 € (zzgl. USt.)