Aktualisierung Strahlenschutz
inkl. Prüfung
Nach § 48 Strahlenschutzverordnung muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
02.12.2024 - 02.12.2024 (1 Tage) | |
24.30.40.010 | |
440,00 € (zzgl. USt.) |