Aktualisierung Strahlenschutz
inkl. Prüfung
Nach § 48 Strahlenschutzverordnung muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
| 04.11.2025 - 04.11.2025 (1 Tage) | |
| 25.30.40.003 | |
Mülheim an der Ruhr | |
| 480,00 € (zzgl. USt.) |
