Aktualisierung Strahlenschutz
inkl. Prüfung
Nach § 48 Strahlenschutzverordnung muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
08.05.2026 - 08.05.2026 (1 Tage) | |
25.30.40.03 | |
490,00 € (zzgl. USt.) |