Aktualisierung Strahlenschutz
inkl. Prüfung
Nach § 48 Strahlenschutzverordnung muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
| 06.11.2026 - 06.11.2026 (1 Tage) | |
| 26.30.40.04 | |
| 490,00 € (zzgl. USt.) |
