Aktualisierung Strahlenschutz
inkl. Prüfung
Nach § 48 Strahlenschutzverordnung muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
| 18.01.2027 - 18.01.2027 (1 Tage) | |
| 27.30.40.05 | |
| 565,00 € (zzgl. USt.) 480,00 € (zzgl. USt.) (für DGZfP Mitglieder) |
